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   BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21   

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BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21 (https://dejure.org/2021,40153)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2021 - 1 StR 190/21 (https://dejure.org/2021,40153)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 1 StR 190/21 (https://dejure.org/2021,40153)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 Satz 1 StGB; § 238 Abs. 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Schizophrenie: erforderliche Feststellungen der Auswirkung auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose: Nachstellung als erhebliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 S 1 StGB, § 238 Abs 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Gefährlichkeitsprognose bei paranoider Schizophrenie; Nachstellung als erhebliche rechtswidrige Tat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision der Generalbundesanwaltschaft gegen die Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Dauerhauftigkeit eines Defektzustandes bei der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision der Generalbundesanwaltschaft gegen die Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Dauerhauftigkeit eines Defektzustandes bei der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie

  • rechtsportal.de

    Revision der Generalbundesanwaltschaft gegen die Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Dauerhauftigkeit eines Defektzustandes bei der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 7; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten oder Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 8; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn 11.).

  • BGH, 23.06.2021 - 4 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 7; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten oder Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 8; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn 11.).

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Ob es sich bei einer Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB um eine erhebliche rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 Satz 1 StGB handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 StR 619/16 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 7; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20

    Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens,

  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 317/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Die insoweit erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und muss sich darauf erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands in Zukunft drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2021 ? 4 StR 543/20, NStZ?RR 2021, 138, 140; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Beschluss vom 28. Juli 2021 ? 1 StR 190/21 Rn. 15; Urteil vom 28. April 2021 ? 2 StR 484/20, NStZ?RR 2021, 275, 276).
  • BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    aa) Die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 StR 190/21).

    Erforderlich sind vielmehr konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat; Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 StR 257/21; Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 StR 190/21; jeweils mwN).

  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 60/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der

    Die mitgeteilte Diagnose einer paranoiden Schizophrenie führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 1 StR 190/21 Rn. 11).
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